Freiwillige Feuerwehr Schwebda

Gaffen kann mit 20 bis 1000 Euro Bußgeld bestraft werden. Bei unterlassener Hilfeleistung droht sogar eine Haftstrafe. Das Fotografieren einer hilflosen Person stellt einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Ist es das wirklich Wert? Stellt euch mal vor Ihr sitzt eingeklemmt in einem Auto, eure Kinder schreinen vor Angst auf der Rücksitzbank und eure geliebte Frau sitzt schwer verletzt auf dem Beifahrer sitzt. Wäre es nicht schön wenn dann Menschen um eurer Auto stehen und einfach nur gucken wie Ihr leidet? Diese Menschen behindern unter Umständen uns Einsatzkräfte. Desweiteren setzt sich die Gaffer großer Gefahr aus, da immer von unvorsehbaren Ergeignissen ausgegangen werden muss, so kann sich eventuell ein verunfalltes Fahrzeug entzünden. 

Also hört auf zu Gaffen und kommt lieber zur Feuerwehr und helft. 

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